02.05.2020

Sportboothäfen ab 04.05. Was/Das ist maxilmal erlaubt?!

Das lese ich aus der aktuellen Landesverordnung-SH/Ersatzverkündung.
Ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit!:


- (3) Es sind zu schließen:

... Sportboothäfen.

- Abweichend von Absatz 3 Nummer 8 dürfen die Sportboothäfen eingeschränkten Betrieb ermöglichen, sofern die Duschen und Gemeinschaftsräume, mit Ausnahme von Toilettenräumen tagsüber, geschlossen bleiben.

- Sportboothäfen dürfen im eingeschränkten Umfang wieder öffnen. Sowohl die Herstellung der Benutzbarkeit des Bootes (Transport aus dem Winterlager, das Kranen oder Slippen und die weiteren Maßnahmen, um das Boot seetüchtig zu machen), die Benutzung des Bootes als auch das Einlaufen in den Hafen* und das Auslaufen aus dem Hafen* ist erlaubt. Strom und Wasserversorgung soll wieder gewährleistet sein.

*Ich denke: Mit Hafen ist hier wohl der Heimathafen gemeint! So wie es Campern nicht gestattet ist Campingplätze (bis auf Dauercamping) zu nutzen, ist es Sportbootfahrern auch nicht gestattet andere als ihren Heimathafen zu nutzen.

- Eine Übernachtung auf dem Boot ist nur erlaubt, sofern es über sanitäre Einrichtungen verfügt. Die Toiletten des Sportboothafens dürfen nachts nicht benutzt werden und sind zu schließen.

Ich denke damit kann ich erst einmal leben. Hoffe das die Situation sich nicht wieder verschlechtert *daumendrück*. Abstand ist und bleibt das A&O!

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